Oft werden möglichst kleine Hörgeräte bevorzugt; der Nachteil ist, dass diese manchmal verloren gehen.
Während der Probezeit kann der Verlust durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt werden.
Weder die Invalidenversicherung noch die Alters- und HinterlassenenVersicherung (AHV) oder die Unfallversicherung schützen gegen Verlust des Hörgeräts.
Private Zusatzversicherungen können zusätzlich schützen, wie auch spezielle Sachversicherungen.