Oft werden möglichst kleine Hörgeräte bevorzugt; der Nachteil ist, dass diese manchmal verloren gehen.
Während der Probezeit kann der Verlust durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt werden.
Weder die Invalidenversicherung noch die Alters- und HinterlassenenVersicherung (AHV) oder die Unfallversicherung schützen gegen Verlust des Hörgeräts.
Private Zusatzversicherungen können zusätzlich schützen, wie auch spezielle Sachversicherungen.
Hörhuus arbeitet mit einem verlässlichem Versicherungspartner zusammen und berät Sie gerne im Zusammenhang mit zusätzlichem Versicherungsschutz für Ihr Hörgerät.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Hörgerätversicherung: Versicherung für Ihr Hörgerät.