Hörgeräte sind hochentwickelte Technologieartikel und sind entsprechend kostspielig.
In der Schweiz werden grosse Teile der Kosten von der Invalidenversicherung (IV) oder der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) übernommen.
Unfallopfer werden durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) gedeckt, andere Spezialfälle durch entsprechende Einrichtungen (z.B. Militär).
Private Zusatzversicherungen können ausserdem die Restkosten übernehmen.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist immer die Verschreibung durch den Arzt.
Unverbindliche Beratung zur Kostenübernahme
Wünschen Sie weitergehende persönliche Beratung zur Kostenübernahme von Hörgeräten zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation?
Das Hörhuus berät Sie gerne persönlich und unverbindlich in einer unserer Filialen in Dübendorf oder Stäfa.