Sie benötigen ein Hörgerät aber sind im Paragraphen-Schlamassel verloren? Wer ist zuständig für die Kostenübernahme? Die Krankenkasse, SUVA, die Invalidenversicherung, die AHV oder evtl. auch die private Krankenversicherung?
Welche sind die Voraussetzungen? Wieviel steht Ihnen als Kostenübernahme zu?
Wir erhalten viele Anfragen, z.B. Wer zahlt das Hörgerät? oder Was zahlt die Krankenkasse beim Hörgerät?
Da Hörgeräte aufgrund des sehr hohen Technisierungsgrads kostspielig sind, klärt man am besten alle Fragen im Vorfeld, damit dann keine unangenehmen Überraschungen auftreten.
Das Hörhuus berät Sie gerne persönlich und unverbindlich unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.
Wir begrüssen Sie gerne in einer der Hörhuus-Filialen in Dübendorf oder Stäfa zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Übernahme der Kosten Ihres Hörgeräts. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt oder füllen Sie Ihre Angaben in folgendes Formular und wir werden mit Ihnen in Verbindung treten.