Die Technik hat sich bei Hörgeräten in den letzten Jahren in Sachen Leistung, Funktionsumfang und Zuverlässigkeit rasant entwickelt. Jedes Hörgerät erliegt irgendwann der Abnutzung, was je nach Nutzung und Pflege nach 5, 7 oder auch erst nach 10 Jahren passieren kann.
Heutzutage werden die Grenzen bei der Lebensdauer eines Hörgeräts aber eher durch drei andere Faktoren gezogen:
- die rasanten Fortschritte der Hörgeräte-Technik stellt ältere Geräte schnell in den Schatten
- extern entwickelt sich die Periphärie auch schnell: Fernseher, Audio-Anlagen, usw. können über Schnittstellen verschiedener Standards mit Hörgeräten kommunizieren. Diese Schnittstellen-Standards entwickeln sich jedoch laufend weiter. Vor allem bei Mobiltelefonen entscheidet die Kompatibilität mit den unterstützen Versionen des Betriebssystems (IOS, Android, usw.), ob ein Hörgerät von der "App" (Applikation) gesteuert werden kann.
- Wiederaufladbare Geräte werden gegen Ende ihrer Lebenszeit an Aufladekapazität verlieren. Der Ersatz des internen Akkus lohnt sich im Vergleich zu einem neuen Gerät jedoch nicht.
Hörgeräte-Hersteller bringen meistens alle 2 bis 3 Jahre neue Geräte-Technologie an den Markt.
Versicherungen haben ebenfalls verschiedene Vorschriften zur Lebensdauer eines Hörgeräts.
zum Beispiel:
Bei der Invalidenversicherung (IV) besteht ein Anspruch auf ein neues Hörgerät nach 6 Jahren.
Bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht dieser Anspruch bereits nach 5 Jahren.
Zusätzlich zu diesen Ersatz-Ansprüchen können Hörgeräte auch gegen Verlust, Diebstahl oder Schäden versichert werden. Mehr Informationen zur Hörgerät-Versicherung
Hörhuus berät Sie gerne.